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ComputerwocheComputerwoche am 2020-09-11 06:32

Zeiterfassung: Zwang zum Fingerabdruck unzulässig

Zeiterfassung per Fingerabdruck ist laut einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg datenschutzrechtlich unzulässig.

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Ein Text zu Michael Fuhlrott und Internet of Things, Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Fresenius Hochschule Hamburg als auch zu Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg als auch Deutschland und ebenfalls zu Hamburg, erschienen auf Computerwoche.