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rechtslupe.de am 2017-04-28 06:32

Anfechtung einer Betriebsratswahl – durch eine “Vielleicht-doch-nicht”-Gewerkschaft

Nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG hat das Gericht das Verfahren bis zur Erledigung eines Beschlussverfahrens nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG ua.

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